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    EU-Entwaldungsverordnung

    Compliance-Tool zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

    Geben Sie einen HS-/CN-Code ein, um zu prüfen, ob Ihre Waren unter EUDR Anhang I fallen — den erfassten Rohstoff, roh oder weiterverarbeitet, die Sorgfaltspflichten und die Geltungsfristen. Kostet 5 Credits.

    Tipp: Geben Sie den vollständigen CN-Code für die genaueste Übereinstimmung ein — ein kürzerer Code prüft auf Positionsebene.

    Fällt Ihr Produkt unter die EUDR?

    Die EU-Entwaldungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/1115) verbietet es, sieben mit Entwaldung verbundene Rohstoffe — Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz — sowie eine festgelegte Liste ihrer weiterverarbeiteten Erzeugnisse (Leder, Schokolade, Möbel, Papier, Reifen und mehr) auf dem EU-Markt in Verkehr zu bringen, sofern sie nicht entwaldungsfrei sind, legal erzeugt wurden und durch eine Sorgfaltserklärung abgedeckt sind. Die EUDR-Prüfung von Dutifi ordnet Ihren HS-/CN-Code dem Anhang I zu, nennt Ihnen den Rohstoff und ob es sich um ein rohes oder weiterverarbeitetes Erzeugnis handelt, fasst die Sorgfaltspflichten zusammen und zeigt die für Sie geltende Geltungsfrist an.

    Warum das wichtig ist

    EUDR-Pflichten gelten ab dem 30. Dezember 2025 für große Marktteilnehmer und Händler und ab dem 30. Juni 2026 für KMU und Kleinstunternehmen. Wer ein in den Anwendungsbereich fallendes Produkt ohne Geolokalisierungsdaten, eine Sorgfaltserklärung und eine abgeschlossene Risikobewertung auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, riskiert Sanktionen und Beschlagnahme. Wenn Sie frühzeitig wissen, ob ein Produkt in den Anwendungsbereich fällt, können Sie Ursprungsdaten auf Parzellenebene erheben und fristgerecht korrekt einreichen. Dies ist eine informative Orientierung, keine Rechtsberatung — prüfen Sie sie anhand der Verordnung und mit Ihrem Compliance-Team.

    Häufige Fragen

    Häufige Fragen

    Antworten auf häufige Fragen

    Große Marktteilnehmer müssen ab dem 30. Dezember 2025 compliant sein. Für kleine und Kleinstunternehmen gilt eine um sechs Monate spätere Frist, ab dem 30. Juni 2026. Die Termine wurden gegenüber der ursprünglichen Frist von 2024 um ein Jahr verschoben.