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    Schweizer Zoll

    Schweizer Einfuhrzoll- & MWST-Rechner

    Die Schweiz liegt außerhalb der EU-Zollunion, TARIC gilt dort also nicht. Geben Sie Zolltarifnummer und Warenwert ein, um Zoll, Einfuhrsteuer und die tatsächlichen Verzollungskosten zu sehen.

    Vier Stellen genügen — anders als in der EU ist der Schweizer Zoll kapitelweise einheitlich. Der Ursprung ändert selten etwas: Industriezoll ist aus allen Ländern 0 %.

    Warum Schweizer Einfuhrkosten anders ausfallen als erwartet

    Die Schweiz hat den Zoll auf sämtliche Industriewaren — die Tarifkapitel 25 bis 97 — zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Für die meisten Sendungen ist die Zollposition damit schlicht null, aus jedem Ursprungsland und unabhängig davon, ob ein Freihandelsabkommen die Ware erfasst. Es bleibt die Einfuhrsteuer von 8,1 % (bzw. 2,6 % reduziert), erhoben auf den Zollwert einschließlich Transport bis zur Schweizer Grenze und allfälligem Zoll. Die Landwirtschaft ist die Ausnahme, auf die es weiterhin ankommt: Die Kapitel 1 bis 24 tragen echten Schweizer Zoll, bemessen nach Gewicht statt nach Wert — weshalb eine Lebensmittelsendung deutlich teurer zu verzollen sein kann als Maschinen gleichen Werts.

    Die Mindeststeuer von 5 CHF — warum kleine Sendungen frei bleiben

    Der Schweizer Zoll erhebt keine Einfuhrsteuer, wenn der berechnete Betrag unter 5 CHF liegt. Beim Normalsatz von 8,1 % ist diese Schwelle bei rund 62 CHF Zollwert erreicht; Sendungen darunter werden also steuerfrei abgefertigt — Ihr Transporteur stellt allerdings weiterhin seine eigene Verzollungsgebühr in Rechnung, die bei einer kleinen Sendung oft der größere Posten ist. Dieser Rechner wendet die Schwelle genau so an wie der Zoll.

    Häufige Fragen

    Häufige Fragen

    Antworten auf häufige Fragen

    Bei Industriewaren trifft das zu — die Schweiz hat den Zoll auf die Kapitel 25 bis 97 zum 1. Januar 2024 einseitig abgeschafft. Das gilt für jedes Ursprungsland und erfordert weder ein Freihandelsabkommen noch einen Ursprungsnachweis. Agrarwaren der Kapitel 1 bis 24 tragen weiterhin Zoll, ebenso eine kurze Ausnahmeliste in den Kapiteln 35 und 38.