EU CBAM
EU-CBAM-Rechner & Berichterstattung
Geben Sie CN-Code, Ursprung und Menge ein, um Ihre CBAM-Kosten zu schätzen — enthaltene Emissionen, erforderliche Zertifikate und die Rechnung in Euro — anhand der offiziellen EU-Standardwerte und des Einführungsfaktors.
EU-CBAM-Kosten, berechnet
Das CO₂-Grenzausgleichssystem (Verordnung (EU) 2023/956) belegt Einfuhren der emissionsintensivsten Waren mit einem CO₂-Preis — Zement, Eisen & Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Im endgültigen Regime (ab 2026) geben Importeure CBAM-Zertifikate für die enthaltenen Emissionen erfasster Waren ab, bewertet zum Durchschnitt der EU-ETS-Auktionen und stufenweise eingeführt, während kostenlose ETS-Zertifikate abgebaut werden. Der Rechner von Dutifi liest die offiziellen EU-Standardwerte für enthaltene Emissionen (Verordnung 2025/2621) und den jährlichen Einführungsfaktor (Verordnung 2025/2620), wendet den aktuellen Zertifikatspreis an und liefert die erforderlichen Zertifikate sowie die Kosten in Euro. Hinterlegen Sie die verifizierten tatsächlichen Emissionen Ihres Lieferanten, um den Standardwert zu ersetzen, sowie jeden am Ursprung bereits gezahlten CO₂-Preis, um die Rechnung zu senken.
Warum es zählt
CBAM-Kosten steigen mit den Emissionen und dem CO₂-Preis, und der Einführungsfaktor steigt von 2,5 % im Jahr 2026 auf 100 % bis 2034 — eine Sendung, die heute wenig kostet, kann in wenigen Jahren weit mehr kosten. Wer die Zahlen frühzeitig richtig ermittelt, kann Lieferanten nach CO₂-Intensität vergleichen, die CO₂-Bepreisung am Ursprung dokumentieren und die Verpflichtung vor dem Kauf einplanen. Alle Angaben hier sind Richtwerte; verifizieren Sie sie anhand der offiziellen Rechtsakte und reichen Sie als registrierter CBAM-Anmelder ein.
CBAM-Einführungsplan (2026–2034)
Im endgültigen Regime geben Importeure CBAM-Zertifikate für einen jährlich steigenden Anteil der enthaltenen Emissionen einer Ware ab, während die kostenlosen EU-ETS-Zertifikate für diese Sektoren abgebaut werden. Die gesetzlichen Einführungsfaktoren sind:
| Jahr | CBAM-Einführungsfaktor |
|---|---|
| 2026 | 2.5% |
| 2027 | 5% |
| 2028 | 10% |
| 2029 | 22.5% |
| 2030 | 38.5% |
| 2031 | 55% |
| 2032 | 70% |
| 2033 | 85% |
| 2034 | 100% |
Der Rechner wendet den offiziellen jährlichen Einführungsfaktor (Verordnung (EU) 2025/2620) auf die enthaltenen Emissionen Ihrer Ware an.
Wie die CBAM-Kosten berechnet werden
Für jedes Jahr gilt: enthaltene Emissionen × Einführungsfaktor des Jahres × Zertifikatspreis, abzüglich eines im Herstellungsland bereits gezahlten CO₂-Preises. Die enthaltenen Emissionen ergeben sich aus Ihrer Menge × Emissionen pro Einheit — entweder dem EU-Standardwert für den CN-Code (mit einem eingebauten Aufschlag, der von 2026 bis 2028+ steigt) oder dem verifizierten tatsächlichen Wert Ihres Lieferanten, sofern angegeben. Der Zertifikatspreis ist der offizielle EU-Wert (der wöchentliche EU-ETS-Auktionsdurchschnitt), sofern Sie ihn nicht überschreiben.
Welche Waren und Sektoren CBAM erfasst
CBAM erfasst Zement, Eisen & Stahl (und einige nachgelagerte Erzeugnisse), Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff — definiert durch die CN-Codes in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956. Sendungen mit einem Zollwert unter 150 € sind ausgenommen, ebenso Waren mit Ursprung in den EU-EFTA-Ländern (Norwegen, Island, Liechtenstein) und der Schweiz. Ist Ihr CN-Code nicht erfasst, teilt der Rechner Ihnen dies mit und es besteht keine CBAM-Pflicht.