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    Was ist CBAM und was müssen Importeure 2026 tun?

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    Was ist CBAM und was müssen Importeure 2026 tun?
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    Zusammenfassung

    CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism, deutsch: CO₂-Grenzausgleichssystem) ist die CO₂-Grenzabgabe der EU auf den Import bestimmter emissionsintensiver Waren. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die endgültige Phase: EU-Importeure müssen die eingebetteten Emissionen ihrer Einfuhren melden und – über die bisherige Berichtspflicht hinaus – ausgleichen. Betroffen sind vor allem Importeure von Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Wasserstoff und Strom.

    Was CBAM ist

    Der CO₂-Grenzausgleich soll verhindern, dass Klimaschutz durch die Verlagerung von Produktion in Länder mit weniger strengen CO₂-Vorgaben untergraben wird („Carbon Leakage"). Für die erfassten Waren zahlen Importeure künftig einen Preis, der sich am EU-Emissionshandel (EU ETS) orientiert.

    Erfasste Warengruppen:

    • Eisen und Stahl
    • Aluminium
    • Zement
    • Düngemittel
    • Wasserstoff
    • Strom

    Zeitlicher Ablauf:

    1. Übergangsphase (Okt. 2023 – Dez. 2025): nur vierteljährliche Berichtspflicht über die eingebetteten Emissionen, noch keine Zahlung.
    2. Endgültige Phase (ab 1. Januar 2026): Importeure benötigen den Status als „zugelassener CBAM-Anmelder" und geben eine jährliche CBAM-Erklärung ab. Für die eingebetteten Emissionen sind CBAM-Zertifikate zu erwerben; die genauen Fristen wurden durch die „Omnibus"-Vereinfachung angepasst – prüfen Sie den aktuellen Stand bei den offiziellen Quellen.

    Wer ist betroffen?

    Betroffen sind in der EU – auch in Österreich – ansässige Importeure, die erfasste Waren aus Drittländern einführen. Kleinimporteure unterhalb einer Bagatellgrenze von rund 50 Tonnen eingeführter Waren pro Jahr sind seit der „Omnibus"-Vereinfachung ausgenommen. Damit entfällt die Pflicht für die große Mehrheit der Kleinimporteure, während der Großteil der erfassten Emissionen weiterhin abgedeckt bleibt.

    Was Sie 2026 tun sollten

    1. Betroffenheit prüfen: Fallen Ihre Einfuhren unter die erfassten Warengruppen und überschreiten Sie die Bagatellgrenze?
    2. Zugelassener CBAM-Anmelder werden: Beantragen Sie den erforderlichen Status bei der zuständigen nationalen Behörde.
    3. Eingebettete Emissionen ermitteln: Erheben Sie die CO₂-Daten Ihrer Lieferanten oder verwenden Sie zulässige Standardwerte.
    4. Melden und ausgleichen: Reichen Sie die CBAM-Erklärung fristgerecht ein und erwerben Sie die erforderlichen Zertifikate.

    Die konkreten Kosten hängen von Warenmenge, eingebetteten Emissionen und dem CBAM-Zertifikatspreis ab – der Dutifi CBAM-Rechner hilft bei einer ersten Schätzung.

    Compliance-Risiken

    • Sanktionen: Verspätete, unvollständige oder fehlende CBAM-Erklärungen können zu Bußgeldern führen.
    • Fehlende Lieferantendaten: Ohne belastbare Emissionsdaten drohen höhere Standardwerte und damit höhere Kosten.
    • Übersehene Betroffenheit: Wer die Pflicht nicht erkennt, riskiert Nachforderungen und Verzögerungen bei der Zollabfertigung.

    Quellen

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